Ziviler Ungehorsam — darf ich das?
Die Demonstrationen bei Stuttgart 21 und den Castor-Transporten sowie die Reaktionen darauf in Politik und Medien haben das Thema des Zivilen Ungehorsams in den Blickpunkt gerückt. Ich hatte das Bedürfnis, ein paar Gedanken dazu aufzuschreiben, leider ist es etwas länger geworden, aber da müsst ihr jetzt durch :-).
Ziviler Ungehorsam ist ungesetzlich. Er ist als solcher nicht verboten, aber per Definition beinhaltet er die Verletzung von Gesetzen. Diese Rechtsbrüche müssen von der Polizei verfolgt werden, und man kann ihr daraus auch keinen Vorwurf machen, schließlich wollen wir auch nicht, dass die Polizei bei anderen Rechtsbrüchen „ein Auge zudrückt“. Solche Fälle landen dann zuweilen vor Gericht, und die entscheiden durchaus gemischt und mit teilweise originellen Begründungen. Das ist der langweilige Teil.
Der spannende Teil ist die Rechtfertigung für Zivilen Ungehorsam: Es ist eine bewusste Verletzung von Regeln, um Gerechtigkeit herzustellen. „Aber sind Gesetze in einer Demokratie nicht immer gerecht?“, könnte man fragen. Und da sind wir bei meinem Lieblingsthema: Das Maß an Mitbestimmung und die Legitimation der Regierung.
Wenn weder der Einzelne noch eine Minderheit, ja noch nicht einmal eine Mehrheit direkten Einfluss auf Gesetze hat sondern nur zwischen Parteien gewählt werden kann, deren umfassende Programme kaum jemand im vollen Umfang unterstützt, kommt es zu Ungerechtigkeit. Es werden Gesetze verabschiedet, die ungerecht sind, teilweise sogar gegenüber großer Teile der Bevölkerung.
Abhilfe könnte geschaffen werden, indem sich die Regierung bei Gesetzesinitiativen des Rückhalts in der Bevölkerung vergewissert oder indem Teile der Bevölkerung die Regierung durch Petitionen und Demonstrationen von Gesetzesvorhaben abbringen. Aber beides geschieht meist nicht, die Regierung führt ihre Vorhaben mit ihrer Mehrheit oft gegen alle Bedenken und Proteste durch und beruft sich dabei auf ihre demokratische Legitimation, die im Einzelfall jedoch nicht gegeben ist.
In dieser Situation ist der Zivile Ungehorsam zu rechtfertigen, auch wenn er gegen Gesetze (das sogenannte „positive Recht“) verstößt. Was bleibt dem Bürger denn auch sonst, außer immer weitere Ungerechtigkeit zu erdulden oder auszuwandern?
Dieser Konflikt ist leider kaum aufzulösen. Ein Rechtssystem kann Gesetzesbrüche nicht hinnehmen und eine Bevölkerung kann ungerechte Gesetze nicht hinnehmen. Der Einzelne, der Zivilen Ungehorsam leistet, kann durchaus mit einer Strafe belegt werden. Diese Gefahr kann minimiert werden, indem
- klargemacht wird, dass es um die Herstellung von Gerechtigkeit und nicht um Eigeninteressen geht.
- angemessene Mittel verwendet werden (z.B. wird körperliche Gewalt üblicherweise abgelehnt).
- viele teilnehmen, so dass deutlich wird, dass der Zustand für viele nicht akzeptierbar ist.
Um den Kreis zu Castor zu schließen: CDU-Politiker haben in letzter Zeit immer wieder behauptet, Sitzblockaden seien eine Form der Gewalt. Das ist objektiv falsch. Das Bundesverfassungsgericht hat 1995 entschieden, dass Sitzblockaden keine Nötigung darstellen, und zwar deshalb, weil keine physische Gewalt von ihnen ausgeht (ein Castor-Zug wird nicht durch die sitzende Biomasse gestoppt sondern durch psychischen Druck auf den Lokführer).
Lasst Euch also nicht ins Bockshorn jagen, Demonstrationen sind vom Grundgesetz ausdrücklich gewollt und Sitzblockaden sind bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit, somit also sogar eine Stufe unterhalb des Zivilen Ungehorsams anzusiedeln.
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